odudo v2.55.1

Manuale

Treuhand, Rechnungen und Geld

Der Ablauf mit Fristen, wer welche Rechnung bekommt, und wann ausgezahlt wird.

Der Ablauf

Schritt Frist Wenn sie verstreicht
Käufer zahlt auf das Treuhandkonto 7 Tage Der Vorgang verfällt, die Domain wird wieder frei; zwei Tage vorher geht eine Erinnerung raus
Verkäufer überträgt 7 Tage ab Zahlungseingang Mahnung an Verkäufer und Treuhand-Team; der Käufer kann über einen Streitfall sein Geld zurückverlangen
Käufer prüft 3 Tage, beim Treuhandauftrag wie vereinbart Automatische Freigabe an den Verkäufer
Auszahlung an den Verkäufer nach der Freigabe –

Einen Streitfall eröffnet jede Seite unter Problem melden, sobald das Geld gesichert ist und bis zur Freigabe. Gründe: Domain wurde nicht übertragen, falsche Domain übertragen, nicht wie beschrieben, Problem mit der Zahlung, Sonstiges; dazu eine Beschreibung von mindestens 20 Zeichen, Nachweise über die Nachrichten. Das Geld bleibt gesperrt, bis das Treuhand-Team entschieden hat: Freigabe an den Verkäufer, volle Erstattung an den Käufer, Teilung oder Fortsetzung des Verfahrens. Wird in der Prüffrist fortgesetzt, beginnt die Prüffrist neu.

Ab 5.000 € braucht der Käufer eine geprüfte Identität, bevor er zahlen kann. Maßgeblich ist der Betrag, den er tatsächlich zahlt, also einschließlich seines Anteils an der Gebühr; für Zahlungen in Kryptowährung kann eine eigene, niedrigere Schwelle gelten. Der Verkäufer braucht die geprüfte Identität für die Auszahlung, unabhängig vom Betrag. Das ist keine Schikane, sondern die Bedingung dafür, dass fremdes Geld überhaupt gehalten werden darf.

Zahlen

Die Zahlungsaufforderung nennt Betrag, Bankverbindung und Verwendungszweck. Der Käufer überweist den vollen Betrag mit genau diesem Verwendungszweck und trägt Bankgebühren selbst (OUR). Danach meldet er die Zahlung mit Ich habe überwiesen, der Vorgang steht dann auf Zahlung wird geprüft. Ein geringerer Eingang wird nicht als Zahlung bestätigt, zu viel Gezahltes geht an den Käufer zurück. Findet sich eine gemeldete Zahlung nicht, steht der Vorgang wieder auf Wartet auf Zahlung, mit einem Hinweis von uns.

Ist für einen Vorgang Kryptowährung freigegeben, wählt der Käufer die Währung und lässt den Betrag berechnen. Er sieht Adresse, Netz, die genaue Menge und bis wann der Kurs gilt; danach neu berechnen. Er sendet genau diese Menge im angegebenen Netz und trägt die Netzgebühren. Mit Ich habe gezahlt gibt er die Transaktionsnummer und eine eigene Adresse für eine mögliche Rückzahlung an, beides ist Pflicht.

Die Zustände eines Vorgangs

Zustand Was ansteht
Wartet auf Zustimmung die Gegenseite muss den Vorgang annehmen; nach 14 Tagen ohne Annahme verfällt er
Wartet auf Zahlung der Käufer zahlt
Zahlung wird geprüft der Käufer hat gemeldet, wir gleichen den Eingang ab
Geld gesichert, Übertragung ausstehend der Verkäufer ist dran
Übertragung läuft Registrar, Auth-Code und Hinweise stehen beim Käufer
Prüffrist läuft der Käufer sieht nach, ob die Domain angekommen ist
Streitfall das Geld bleibt gesperrt, bis entschieden ist
Abgeschlossen, Erstattet, Storniert Endzustände

Übertragen

Die Übertragung hat zwei Schritte. Erstens Übertragung eingeleitet: Registrar, Auth-Code und Hinweise für den Käufer eintragen. Diese Angaben sieht nur der Käufer, sie werden verschlüsselt gespeichert und lassen sich danach noch aktualisieren. Zweitens Übertragung ist abgeschlossen, erst wenn die Domain beim Käufer ist; damit beginnt seine Prüffrist. Bei einem Paket melden Sie erst, wenn alle Domains angekommen sind. Der Käufer kann den Erhalt auch vorher bestätigen, dann wird sofort freigegeben.

Stornieren

Stornieren können Käufer und Verkäufer nur, solange der Vorgang auf Zustimmung oder auf Zahlung wartet, und nur mit Angabe eines Grundes. Hat der Käufer seine Zahlung gemeldet, geht das nicht mehr; liegt Geld auf dem Treuhandkonto, führt der Weg über einen Streitfall. Mit dem Storno wird die Domain wieder frei, eine schon ausgestellte Rechnung bekommt eine Stornorechnung.

Nachrichten

Jeder Vorgang hat einen eigenen Nachrichtenbereich. Was dort steht, sehen Käufer, Verkäufer und das Treuhand-Team; bei jeder neuen Nachricht bekommt die Gegenseite eine E-Mail. Nach einem Storno lässt sich nicht mehr schreiben.

Wer die Gebühr trägt

Bei einem Verkauf über den Marktplatz gibt es genau eine Gebühr, die Provision; die Sätze stehen im Kapitel Verkaufen. Wer sie trägt, legen Sie je Domain und je Paket fest: der Verkäufer, beide je zur Hälfte oder der Käufer. Den Anteil des Käufers sieht er als Aufschlag auf den Preis. Für einen laufenden Verkauf gilt, was beim Start galt; eine spätere Änderung wirkt nicht zurück. Die Treuhandgebühr von 3 Prozent, mindestens 10 €, gilt nur für einen Treuhandauftrag über ein Geschäft außerhalb des Marktplatzes.

Treuhand Plus

Wer ungenannt bleiben will, wählt Treuhand Plus. Dann verkauft der Marktplatz in eigenem Namen, Ihr Name steht nirgends, und Sie bekommen eine Gutschrift statt selbst eine Rechnung zu stellen. Das kostet 3 Prozentpunkte zusätzlich, als eigene Zeile auf der Gutschrift. Wählen kann es jede Seite für sich: ein Käufer, der ungenannt bleiben will, zahlt denselben Aufschlag, und beide zusammen zahlen ihn zweimal.

Treuhandauftrag für ein Geschäft außerhalb des Marktplatzes

Unter Konto → Treuhand → Neuer Treuhandauftrag legen Sie fest: ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, Domain, E-Mail der Gegenseite, Kaufpreis, Währung, wer die Gebühr trägt (beide je zur Hälfte, Käufer oder Verkäufer), die Art der Übertragung (Push beim selben Registrar oder Auth-Code), die Prüffrist des Käufers (1 bis 14 Tage) und Vereinbarungen, die beide sehen. Die Gegenseite stimmt mit einem Konto unter genau dieser E-Mail-Adresse zu, erst dann beginnt die Zahlungsfrist. Ohne Zustimmung verfällt der Auftrag nach 14 Tagen. Die Treuhandgebühr beträgt 3 Prozent, mindestens 10 €. Je Treuhandvorgang gilt ein Höchstbetrag aus den Einstellungen.

Den Verkauf im DNS bestätigen

Nach einem Verkauf kann der Verkäufer einen TXT-Eintrag setzen, der den Vorgang bestätigt: Name _verkauf.<domain>, Inhalt odudo-verkauf=<Vorgangsnummer>:<Prüfsumme>. Die Prüfsumme wird aus Vorgangsnummer, Domain, Betrag und Währung gebildet; der Betrag steht also nie im Klartext in der Zone, lässt sich aber nachrechnen. Ändert sich der Betrag, ist die Bestätigung hinfällig.

Verlangt wird sie nur ab 1.000 € oder wenn die Registerprüfung etwas gefunden hat, und nur dann, wenn die Zone nicht ohnehin bei uns liegt. Sonst ist sie freiwillig. Wer keinen Zugriff mehr auf die Zone hat, etwa ein Verwalter bei abgeschalteten Servern, lässt sie von der Verwaltung von Hand bestätigen; die Begründung bleibt am Vorgang stehen.

Welche Belege entstehen

Bei einem Verkauf in Ihrem Namen (die Vorgabe):

  • Kaufrechnung an den Käufer, ausgestellt in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung. Vertragspartner sind Sie und der Käufer, der Marktplatz steht nicht dazwischen.
  • Provisionsrechnung vom Marktplatz an Sie, mit dem Hinweis, dass die Provision bereits mit der Auszahlung verrechnet wurde.
  • Gebührenrechnung vom Marktplatz an den Käufer über seinen Anteil, wenn er die Provision ganz oder zur Hälfte trägt.

Bei einem anonymen Verkauf:

  • Rechnung vom Marktplatz an den Käufer. Ihr Name erscheint nicht.
  • Gutschrift vom Marktplatz an Sie über den Erlös abzüglich Provision.

Welche Variante gilt, entscheiden Sie im Konto unter „Ihr Name auf der Rechnung". Es ist Ihre Entscheidung, nicht unsere.

Die Rechnung an den Käufer entsteht schon beim Start des Vorgangs, sobald seine Angaben vollständig sind; Provisionsrechnung und Gutschrift entstehen mit der Freigabe. Beim Ratenkauf entstehen alle Belege einmal, wenn der Kauf abgeschlossen ist. Gelöscht wird keine Rechnung: bei Storno oder geänderter Anschrift gibt es eine Stornorechnung und gegebenenfalls eine neue.

Bei einem Verkauf aus einer Masse lautet die Rechnung auf die Schuldnerin, vertreten durch den Verwalter, mit deren Anschrift und Steuernummer. Nicht auf das Konto des Verwalters, der im Zweifel zwanzig Verfahren betreut.

Umsatzsteuer

Bei einem Verkauf in Ihrem Namen richtet sich die Steuer nach Ihnen und dem Käufer. Der Sitz des Marktplatzes spielt keine Rolle.

Verkäufer Käufer Behandlung
Unternehmer, EU Unternehmer mit USt-IdNr., anderes EU-Land Reverse Charge, 0 %, USt-IdNr. steht auf der Rechnung
Unternehmer gleiches Land Regelsatz des Landes
Unternehmer außerhalb der EU Ausfuhr, nicht steuerbar
Privatperson beliebig Kein Ausweis der Umsatzsteuer

Beim anonymen Verkauf tritt der Marktplatz in die Kette und stellt die Rechnung an den Käufer selbst aus, ohne Ausweis der Umsatzsteuer; im Streitfall ist er Vertragspartei. Das ist der Preis der Anonymität.

Der Preis auf der Seite ist das, was der Käufer zahlt. Bei Reverse Charge sind 12.000 Euro also netto, im Inland enthalten sie die Umsatzsteuer. Bei gleichem Listenpreis bleibt Ihnen im Inland entsprechend weniger.

Guthaben und Auszahlung

Guthaben ist Vorkasse für Maschinenarbeit und wird nie automatisch nachgeladen. Verkaufserlöse laufen nicht über das Guthaben, sondern auf Ihr Auszahlungskonto.

Eine freigegebene Auszahlung bleibt liegen, solange eine dieser Bedingungen offen ist. Am Vorgang steht dann, welche:

Grund Was fehlt
Auszahlungskonto hinterlegen der häufigste Grund; ohne Konto geht kein Geld raus
Identitätsprüfung abschließen Dokumente hochgeladen und bestätigt
Stammdaten vervollständigen Name und Anschrift vollständig
Verkauf im DNS bestätigen nur, wenn der Nachweis für diesen Vorgang verlangt wird

Am Vorgang steht unter Deine Auszahlungen jeder Betrag mit seinem Stand: Angehalten, mit dem, was noch fehlt, Bereit zur Auszahlung oder Ausgezahlt mit Referenz. Ausgezahlt wird per Überweisung auf Ihr Standardkonto, dazu bekommen Sie eine E-Mail. Beim Ratenkauf entsteht für jede eingegangene Rate eine eigene Auszahlung.

Eine Erstattung an den Käufer wird nie wegen eines fehlenden Auszahlungskontos angehalten. Wer Geld zurückbekommt, soll dafür kein Konto einrichten müssen.

Successivo: Ratenkauf →